Historisches Archiv der Region Biel, Seeland und Berner Jura

Guido Müller und die Idee des Freigeldes

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Ein Freigeldexperiment
 
Der sozialistische Bieler Stadtpräsident Müller hatte am 20. März - wie sich später herausstellte, nicht im Einvernehmen mit seiner Fraktion - eine Kleine Anfrage an den Bundesrat gestellt, worin eine Probe aufs Exempel für die Tauglichkeit der Freigeldlehre gefordert wurde, die in einem grösseren, unter Krise und Arbeitslosigkeit stark leidenden Gemeinwesen, zum Beispiel in Biel, vorgenommen werden sollte. Der Bundesrat wurde angefragt, ob er bereit sei, einen örtlich und zeitlich begrenzten Versuch mit Freigeld unter genau umschriebenen Bestimmungen zu gestatten.

Die Antwort, die der Bundesrat am 3. April hierauf genehmigte, lautet wie folgt: „Herr Nationalrat Dr. Müller (Biel) möchte durch versuchsweise Einführung des Frei - oder Schwundgeldes in einem grösseren, unter Geschäftsstockung und Arbeitslosigkeit stark leidenden Gemeinwesen wie Biel feststellen lassen, ob dieses neuartige Geld wirklich geschaffen sei, die Krise zu beseitigen. Er selber hegt Zweifel, glaubt aber, dass ein praktisches Experiment beweiskräftiger sei als blosse Erwägungen für und wider das Schwundgeld. Darauf ist zu antworten, dass der Bundesrat nicht befugt ist, einen solchen Versuch zu gestatten. Nach der Bundesverfassung steht das Recht zur Ausgabe von Münzen, Banknoten und andern Geldzeichen ausschliesslich dem Bunde zu, jedoch kann er das Notenausgaberecht durch eine besondere Bank ausüben lassen. Dieses Notenmonopol hat die Schweizerische Nationalbank durch Bundesgesetz inne. Wollte irgend sonstwer das Recht erlangen, andere Geldzeichen an Stelle des Bundes auszugeben, so bedürfte es dazu einer Verfassungsänderung. Man muss sich übrigens klar darüber sein, dass ein örtlich begrenzter Versuch mit Schwundgeld nur dann nützliche Erfahrungen zu sammeln und schlüssige Folgerungen zu ziehen geeignet wäre, wenn folgende Bedingungen der Durchführung erfüllt würden: Im Versuchsgebiet müsste den bisherigen Schweizermünzen und -Banknoten die gesetzliche oder tatsächliche Zahlkraft genommen werden. An deren Stelle hätte ein kommunales Währungsamt oder eine Lokalbank Schwundgeld nach den Grundsätzen der Indexwährung auszugeben. Alle Löhne und Gehälter wären sowohl in der öffentlichen Verwaltung als in der Privatwirtschaft in Schwundgeld auszudrücken, alle Hypotheken hätten auf Schwundgeld zu lauten. Für die Schweizerwährung würde ein (schwankender) Kurs bezahlt, und das Bieler Schwundgeld erschiene auf den Kurszetteln der Schweizer Banken gleich wie die deutsche Reichsmark und der amerikanische Dollar. Biel wäre, kurz gesagt, währungspolitisches Ausland. Was das Schicksal einer solchen Miniaturwährung sein würde, ist nicht zweifelhaft. Wenn aber eine einzelne Gemeinde vom Gesetzgeber das Recht verlangt, Experimente zur Überwindung der Wirtschaftskrise zu machen, so könnten auch andere Gemeinden und ganze Landesteile dasselbe Recht beanspruchen, und die Schweiz würde zum Exerzierplatz der heute so zahlreichen Finanz- und Wirtschaftsreformer, zur Versuchsküche für die verschiedensten Rezepte.“









Autor: Basler Nachrichten, 4. April 1933 / Quelle: 1933